Zusätzliche Informationen zur Durchführung der PoC-Antigen-Schnelltests ab 15.11.2021

Durch das Ministerium für Bildung und das Landesschulamt wird Folgendes festgelegt:


1. Ausnahmen von der Durchführung der Selbsttestungen in den Schulen sind ab                    15.11.2021 nur mit vorliegendem ärztlichen Attest möglich. Liegt kein ärztliches Attest      vor, kann der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.


2. Die Testung mittels Selbsttest in der Schule kann durch eine Bescheinigung über das            negative Testergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests ersetzt                werden, wenn diese nicht älter als 24 Stunden sind. Ein Schnelltest wird nur durch            medizinisches Fachpersonal durchgeführt; eine Bescheinigung über die                        Durchführung eines solchen Schnelltests kann daher auch nur von öffentlichen Stellen          (z.B. Testzentrum, Apotheke, Ärzte) erfolgen.

 

3. Eine vorliegende Einverständniserklärung ist die Grundlage für die Teilnahme an den      Selbsttestungen ab 15.11.2021 in den Schulen. Liegt diese Einverständniserklärung nicht      vor, kann der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.


4. In den Schulen wird für die Durchführung der Selbsttests ab 15.11.2021 ausschließlich        das vom Land zur Verfügung gestellte Testmaterial verwendet. Alternatives                Material (z.B. Spuck- oder Lolli-Tests) ist nicht zulässig, da es in seiner Funktionsweise          anders funktioniert. 


5. Nachweislich Geimpfte und Genesene Schüler unterliegen auch weiterhin keiner        Testpflicht. Ihnen wird aber dringend empfohlen, die für sie angebotenen                          Testmöglichkeiten zu nutzen.


Antworten auf wiederkehrende Fragen im Zusammenhang mit den Selbsttestungen finden Sie hier  (Ministerium für Bildung).


(17.11.2021)

Aktueller Rahmenhygieneplan des Landes Sachsen-Anhalt

Hier finden Sie den Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 (Stand: 8.Dezember 2021)




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